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Zuletzt bearbeitet am 18. November 2024
Bedienen und Überwachen von Geräten eines Datenverarbeitungssystems.
Die wesentlichen Unterschiede je Kompetenzstufe ergeben sich hinsichtlich
des Verantwortungsbereichs.
Eine Zuordnung zu dieser Kompetenzstufe ist möglich, jedoch unwahrscheinlich. Bitte prüfen Sie die Zuweisung zu einer Gesamtleitungsfunktion (02, 03, 04, 05, 06, 09). Auf eine Ausformulierung wird derzeit verzichtet.